Im heutigen Beitrag möchten wir die Bedeutung von Treppenliften für die Erhaltung Ihrer Unabhängigkeit im Alter vertiefen. Dabei beziehen wir uns auf einen informativen Artikel von Sachsen Fernsehen, der die Finanzierungshilfen und technischen Lösungen für mehr Mobilität im Alter behandelt.
Ein Umzug ins Pflegeheim muss nicht die einzige Option sein
In der heutigen Zeit gestaltet sich die Beschaffung notwendiger technischer Hilfsmittel wie Treppenlifte aufgrund begrenzter Fördermittel und hoher Nachfrage als immer schwieriger. Hier möchten wir, die HEIM-Treppenlifte GmbH alternative Lösungen aufzeigen, um beispielsweise den barrierefreien Umbau zu finanzieren und somit den Umzug ins Pflegeheim zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Krankenkassen als Unterstützer der Mobilität
Mit zunehmendem Alter gewinnt die Rolle der Krankenkassen an Bedeutung, da sie die Gesundheitsversorgung und wichtige technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die die Lebensqualität im Alter erheblich steigern können. Rollatoren und Rollstühle sind dabei nur einige Beispiele. Doch wussten Sie, dass Krankenkassen in speziellen Fällen auch bei der Anschaffung von E-Scootern und Elektromobilen finanziell unterstützen können?
Barrierefreies Wohnen im Alter
Während einige technische Hilfsmittel wie Elektromobile von Krankenkassen unterstützt werden, werden Treppenlifte nicht offiziell als Hilfsmittel betrachtet. Hier kann jedoch ein anerkannter Pflegegrad bei der Finanzierung helfen, da die Pflegekassen die Kosten für barrierefreie Wohnungsanpassungen übernehmen können.
Alternative Fördermöglichkeiten nutzen
Neben den bundesweiten Zuschüssen gibt es regionale Förderprogramme und alternative Finanzierungsoptionen. Der KFW-Kredit Nr. 159 "altersgerecht umbauen" ist eine solche Option, die es ermöglicht, schnell und zuverlässig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dieser Kredit kann bis zu 50.000 Euro betragen und bietet trotz leicht erhöhter Zinssätze immer noch attraktive Konditionen im Vergleich zu anderen Krediten.
Regionale Förderung am Beispiel Sachsen
Regionale Förderungen wie zum Beispiel die in Sachen, bieten zusätzliche Möglichkeiten, die Finanzierung zu erleichtern. Für die Bewohner von Sachsen gibt es beispielsweise den Kredit zur "Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum" (RLpMW), der von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vergeben wird. Dieses Programm dient nicht nur der allgemeinen Modernisierung, sondern kann auch für den Abbau von Barrieren und der Verbesserung der Zugänglichkeit von Mietobjekten genutzt werden. Wohnungsbesitzer und Vermieter aus Chemniz profitieren von einer Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen, wobei die Fördersumme bis zu 50.000 Euro betragen kann. Für Mieter ist dies relevant, da viele Vermieter über diese Förderung gar nicht informiert sind. Häufig ist es der zukünftige Mieter, der darauf hinweist.
Eine weitere Förderung speziell für Sachsen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, den die Sächsische Aufbaubank (SAB) zur Verfügung stellt. Betroffene können bis zu 8.000 Euro für die Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen erhalten. Sogar ein rollstuhlgerechter Umbau kann mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden.
Auch ohne Förderung machbar
Selbst ohne staatliche Förderung ist es machbar, sich einen Treppenlift einbauen zu lassen. Ein gebrauchter Treppenlift ist bereits ab rund 3.000 Euro erhältlich.
Technische Hilfsmittel wie Treppenlifte, Stehlifte oder Hublifte sind häufig der Schlüssel zu mehr Lebensqualität im Alter. Wir bei der HEIM-Treppenlifte GmbH helfen Ihnen gern Ihre Unabhängigkeit zu bewahren und Ihnen ein Barrierefreies Zuhause zu schaffen.
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