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Treppenlift-Rückbau: Kosten, Ablauf von Ihrem HEIM-Treppenliften



Wir als langjährige Experten für Treppenlifte aller Art wissen, dass der Rückbau eines nicht mehr benötigten Treppenlifts professionelle Sorgfalt erfordert. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was sie für ein solches Vorhaben wissen müssen.



Fachkundiger Rückbau für optimale Ergebnisse:


Der eingebaute Treppenlift wird nicht mehr benötigt und Sie haben sich für einen Rückbau entschieden. Dann gibt es einige Punkte, die Sie bedenken - zunächst einmal: Muss der Treppenlift überhaupt entfernt werden, oder benötigt er ggf. nur eine Reparatur? Manchmal reicht es aus, die Akkus tauschen zu lassen, statt einen neuen Treppenlift zu kaufen.

Wenn Sie Ihren HEIM-Treppenlift jedoch nicht mehr benötigen und deshalb einen Rückbau in Erwägung ziehen, raten wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Unser erfahrenes Team kümmert sich um jeden Aspekt des Rückbaus ihres nicht mehr benötigten HEIM-Treppenlifts. Von der Entfernung der Schienen und Kabel bis hin zur Reparatur von Löchern und Beschädigungen - wir stellen sicher, dass Ihre Treppe möglichst in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.



Kosten und Aufwand im Blick:


Kosten sind ein wichtiger Faktor. Für einen Rückbau eines Treppenlifts entstehen Kosten, die Anfahrt, Arbeitszeit, Materialkosten, Transport und ggf. Entsorgung beinhalten. Unsere Kunden profitieren hier allerdings von unseren attraktiven Rückkaufoptionen für Ihren HEIM-Treppenlift. Denn nur weil Sie Ihren HEIM-Treppenlift nicht mehr benötigen, bedeutet das nicht, dass er nichts mehr wert ist und entsorgt wird. Da uns Nachhaltigkeit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren HEIM-Treppenlift zurückzukaufen, um ihm ein neues Leben zu schenken - und Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rückbaukosten zu minimieren oder sogar komplett zu decken. Ist Ihr HEIM-Treppenlift nicht älter als drei Jahre und befindet sich in einem guten Zustand, ist der Rückbau kostenlos.



Rückbau eines Treppenlifts im Mietobjekt:


In einem Mietobjekt ist die Frage, wer für den Rückbau eines Treppenlifts verantwortlich ist, oft Gegenstand von Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der den Treppenlift hat installieren lassen, auch für den Rückbau verantwortlich ist. Wenn der Vermieter den Treppenlift auf Wunsch des Mieters installiert hat, liegt die Verantwortung normalerweise beim Vermieter. In diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten für den Rückbau.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn der Treppenlift vom Mieter selbst installiert wurde oder wenn der Mieter den Einbau des Treppenlifts ausdrücklich verlangt hat, kann der Mieter auch für den Rückbau verantwortlich sein. Es ist wichtig, dass Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.




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